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   BVerwG, 28.07.1982 - 2 B 69.81   

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https://dejure.org/1982,4752
BVerwG, 28.07.1982 - 2 B 69.81 (https://dejure.org/1982,4752)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1982 - 2 B 69.81 (https://dejure.org/1982,4752)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1982 - 2 B 69.81 (https://dejure.org/1982,4752)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Unterschieden zwischen Erstattungsleistungen und versichertem Risiko bei der Bestimmung des allgemeinen Bemessungssatzes der Beihilfe - Berücksichtigung des Alimentationsprinzips bei der in der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht wurzelnden ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 24.81
    Auszug aus BVerwG, 28.07.1982 - 2 B 69.81
    Der beschließende Senat hat in dem den Parteien bekannten Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 24.81 - (RiA 1982, 94) im Anschluß an die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere an die in BVerwGE 28, 174 ff. abgedruckte Entscheidung - bekräftigt, daß eine Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe gemäß Nr. 13 Abs. 6 BhV ausscheidet, wenn der Beihilfeberechtigte im Hinblick auf zu erwartende Leistungsausschlüsse wegen einzelner Krankheiten oder Leiden eine ihm generell mögliche (ausreichende) private Krankenversicherung nicht abgeschlossen hat.

    Auch insoweit ist nämlich in der Rechtsprechung des beschließenden Senats ausreichend geklärt, daß bei Berücksichtigung der generalisierenden und typisierenden, stark von Angemessenheitserwägungen geprägten Systematik der Beihilfevorschriften für Wirtschaftlichkeitsüberlegungen der Art, ob sich der Aufwand für Versicherungsbeiträge lohnt, kein Raum ist (vgl. auch hierzu Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 24.81 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1982 - 2 B 69.81
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1982 - 2 B 69.81
    Übrigens hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 21. Januar 1982 - BVerwG 2 C 46.81 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) entschieden, daß die Beihilfegewährung allein in der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht wurzelt, die in den Beihilfevorschriften ihre Konkretisierung erfahren hat; es ist danach grundsätzlich nicht Aufgabe der Gerichte, unter Berücksichtigung anderer beamtenrechtlicher Grundsätze (etwa des Alimentationsprinzips) zu von den Beihilfevorschriften abweichenden Ergebnissen zu gelangen.
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 62.67

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfen in Krankheitsfällen - Erhöhung des

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1982 - 2 B 69.81
    Der beschließende Senat hat in dem den Parteien bekannten Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 24.81 - (RiA 1982, 94) im Anschluß an die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere an die in BVerwGE 28, 174 ff. abgedruckte Entscheidung - bekräftigt, daß eine Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe gemäß Nr. 13 Abs. 6 BhV ausscheidet, wenn der Beihilfeberechtigte im Hinblick auf zu erwartende Leistungsausschlüsse wegen einzelner Krankheiten oder Leiden eine ihm generell mögliche (ausreichende) private Krankenversicherung nicht abgeschlossen hat.
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